Medizinrecht

Für Patienten:

  • Beratung zur Arzthaftung bei Behandlungs- und Pflegefehlern

  • Gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen

  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber gesetzlichen Krankenkassen

  • Erstellung und Prüfung von Patientenverfügungen

  • Durchsetzung Ihrer Rechte

    • Recht auf Aufklärung

    • Recht der ärztlichen Schweigepflicht

    • Recht auf freie Arztwahl

  • Prüfung der Verträge mit Heimen und Pflegediensten

Für Ärzte:

  • Vertretung bei Behandlungsfehlern

  • Verteidigung von Ärzten und anderen Leistungserbringern in straf- und berufsrechtlichen Verfahren

  • Regulierung von Haftpflichtfällen („Kunstfehlern”)

  • Vertretung in Honorarstreitigkeiten

  • Beratung bezüglich der Arztzulassung und -zulassungsentziehung

  • Beratung zum ärztlichen Berufsrecht

    • bei Praxisgründung und Kooperationsvorhaben

    • im Medizinprodukterecht

    • Chefarztverträge

    • Krankenhausrecht

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Rechtsanwalt Hans-Christian Sturm
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